Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.



1. Buchung


1.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich per Post erfolgen.


1.2 Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter des Objekts Balkseestr. 8, 21789 Wingst den Abschluss des Mietvertrags auf der Grundlage der Objektbeschreibung und aller ergänzenden Angaben im Internet verbindlich an.


1.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung – bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonische Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.


2. Zahlungsabwicklung, Rücktritt, Umbuchung


2.1 Zahlungen sind an das Konto bei der Weser-Elbe Sparkasse, IBAN DE23 2925 0000 1020 465 02, BIC BRLADE21BRS zu leisten. Entscheidend ist, dass der vereinbarte Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit auf dem Konto eingegangen sein ist.


2.2 Mit Vertragsabschluss, das ist der Zugang der Buchungsbestätigung, ist eine Anzahlung fällig. Diese beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 1/3 des Gesamtmietpreises und ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor Belegungsbeginn zu überweisen.


2.3 Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist ein, obwohl das Objekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 2.6 zu berechnen.


2.4 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.


2.5 Der Vermieter kann im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag folgende pauschale Rücktrittskosten erheben. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 70. Tag vor Belegungsbeginn 30 % des Gesamt-.Nettopreises,
b)bei einem Rücktritt bis 69 – 40 tage vor Belegungsbeginn 50 % des Gesamt-Nettpreiseses,
c) bei einem Rücktritt bis 39 – 20 Tage vor Belegungsbeginn 80 % des gesamt-Nettopreises,
d) bei einem Rücktritt vom 19. Tag bis zum Belegungsbeginn 100 % des Gesamt-Nettopreises.


2.6 Es bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten, gegenüber dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.


2.7 Im Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt, einen Ersatzmieter zu stellen, der mit allen Rechten und Pflichten in den mit ihm abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann der Person des Ersatzmieters widersprechen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen.


2.8 Werden auf Wunsch des Mieters nach Vertragsabschluss Änderungen des Reisetermins, der Belegungsdauer oder der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personen und/oder Haustieren vorgenommen (Umbuchung), so wird vom Vermieter bis 90 Tage vor Reisebeginn € 25,00 Umbuchungsgebühr erhoben, sofern eine Umbuchung möglich ist. Umbuchungswünsche nach Ablauf dieser Frist können falls möglich nur nach Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.


3. Rücktritt durch den Vermieter


3.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (z.B. Krieg, Streik, Überschwemmung, Kraftwerksunfall, Einschränkung in der Ölversorgung), so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die Anwendung der Vorschriften & 651, Abs 1 und 2 BGB sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart.


3.2 Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter oder Mitreisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören und/oder sich vertragswidrig verhalten. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.


4. Kaution


4.1 Mit dem Restbetrag, s. 2.2, wird vom Mieter eine Kaution von € 300,00 gezahlt. Die Kaution wird dem Mieter unmittelbar, höchstens aber 14 tage nach Ende des Aufenthalts zurückgezahlt, sofern an dem gemieteten Objekt keine durch den Mieter verursachten Schäden vorliegen.


5. Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Vermieter.


5.1 Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel und Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.


5.2 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag genannten Anzahl von Personen und Haustieren genutzt werden. Haustiere müssen stubenrein sein. Betten und Sitzmobiliar sind für Haustiere absolut tabu.


5.3 Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet.


5.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln und die Anlage (Haus, Sauna) bei der Abreise aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen.


5.5 Der Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.


6. Rechtswahl und Gerichtsstand.


6.1 Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet deutsches Recht Anwendung.

6.2 Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz, Hamburg, verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, Hamburg, vereinbart.


7. Versicherungen.


7.1 Der Mieter ,die ihn begleitenden Personen und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht über den Vermieter versichert.


Verantwortlich für den Inhalt ist:


Lutz und Gudrun von Thaden
Oppelner Geest 14
21789 Wingst
Tel. 04754 344
Fax -
e-mail: luguvonthaden(ät)t-online.de